Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:
- Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
- Ihre Einkommen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit
- Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
- Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
- Ihre Immobilie steht auf Erbpacht
- Immobilie ist ein Einzeldenkmal oder ein Gewerbe