Bitte beachten Sie unsere Ausschlüsse:

  • Laufendes Insolvenzverfahren – Restschuldbefreiung muss mind. seit 6 Monaten erteilt sein
  • Ihre Einkommen stammen ausschließlich aus selbständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus dem Ausland können nicht berücksichtigt werden
  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Ausland
  • Ihre Immobilie steht auf Erbpacht
  • Immobilie ist ein Einzeldenkmal oder ein Gewerbe